gerne entgegen. Zudem verfolgen wir das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Gleichstellungsplans
Mindestens 30 Tage Urlaub im Jahr, 2 freie Tage für Arbeiten am 24.12. und 31.12 sowie einen individuell einsetzbaren Brauchtumstag Vergütung nach dem Paritätischen Entgelttarifvertrag (E-TV Parität NRW
des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Gleichstellungsplans für die Stadtverwaltung Bottrop. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Bei Fragen zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich bitte im Jugendamt (51