über die Befähigung für die Laufbahn 2.1 (§ 16 LVO i. V. m. § 6 Abs. 2 LBG NRW, ehemals gehobener Dienst), Fachrichtung Bibliothek Fähigkeit zu selbständiger, strukturierter Arbeit, ausgeprägte Serviceorientierung
über die Befähigung für die Laufbahn 2.1 (§ 16 LVO i. V. m. § 6 Abs. 2 LBG NRW, ehemals gehobener Dienst), Fachrichtung Bibliothek Fähigkeit zu selbständiger, strukturierter Arbeit, ausgeprägte Serviceorientierung